Hydrogeologisches Gutachten
Die Notwendigkeit, ein hydrogeologisches Gutachten erstellen zu lassen, kann sich aufgrund
verschiedenster Problematiken ergeben. Am häufigsten geben derzeit Wasserrechts-
oder Schutzgebietsverfahren hierzu den Anlass. Aber auch in der Landschaftsökologie
oder im Ingenieurbau (z. B. Einfluss der Gewinnungsanlage auf Oberflächengewässer,
Moore, Gebäude) treten häufig Probleme auf, die anhand von hydrogeologischen
Betrachtungen gelöst werden können.
Am Anfang jeder gutachterlichen Betrachtung steht die problemorientierte Datenerfassung und -aufbereitung als umfangreichster
und wichtigster Schritt auf dem Weg zur hydrogeologischen Erfassung eines
Untersuchungsgebietes.
Für bestehende Gewinnungsanlagen werden hierfür alle
im Sinne der Fragestellung zielführenden Beweissicherungsdaten der bisherigen
Betriebszeit ausgewertet. Hierzu gehören neben den Entnahmemengen und der
Grundwasseranalytik auch die technischen Daten aller Grundwassermessstellen
und Brunnen sowie die Grundwasserstandserfassungen und deren Auswertung
und Überprüfung anhand von Grundwasserganglinien.
Sind die Daten auf Plausibilität und Aussagekraft überprüft und hinsichtlich
der Fragestellung ausreichend, kann die weitere Auswertung in Bezug auf
den - für die Problematik relevanten - geologischen und hydrogeologischen
Aufbau des Wassergewinnungsgebietes erfolgen.
Zeigt die Datenaufbereitung, dass keine ausreichenden Erkenntnisse hinsichtlich
der Fragestellung vorliegen, können weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich
sein. Hierzu gehören u. a. weitere Datenrecherche (historische Grundwasserstände,
Aufschlussdaten, etc.), die Durchführung von Pumpversuchen und auch
der Bau von neuen Grundwassermessstellen.
Am Ende der gutachterlichen Betrachtung stehen die Aussage zur Fragestellung
und gegebenenfalls Empfehlungen für Maßnahmen, die auch zukünftig eine nachhaltige
Beweissicherung des Untersuchungsgebietes gewährleisten.